Alter ist ein Zustand, kein Verdienst!
BAG – Urteil vom 20.03.2012 – 9 AZR 529/10
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten nach dem Tarifvertrag mehr Urlaub, sobald sie das 30. beziehungsweise das 40. Lebensjahr vollendet haben. Das verstößt gegen das Altersdiskriminierungsverbot. Diesen Beitrag weiterlesen »
Bundessozialgericht bestätigt Prüfpflicht für Physiotherapeuten
BSG – Urteil vom 13.09.2011 – B 1 KR 23/10 R -
Am 13.09.2011 ist vom Bundessozialgericht ein weiteres Urteil zu den Prüfpflichten von Leistungserbringern ergangen. Offensichtlich wird das BSG seine Rechtsprechung zu diesem Thema konkretisieren. Dies bleibt aber den noch nicht veröffentlichten Urteilsgründen vorbehalten. Diesen Beitrag weiterlesen »
Landgericht Bayreuth bestätigt unzulässige Zuweisung durch Augenarzt
Landgericht Bayreuth – Urteil vom 13.05.2011 – Az. 32 O 616/10
Die „Einschläge“ für zuweisende Ärzte kommen immer dichter. Immer wieder stellt sich die juristische Frage, ob und in welcher Form Ärzte auf die Auswahl von anderen Leistungserbringern durch die Patienten Einfluss nehmen können und dürfen. Diesen Beitrag weiterlesen »
BGH - Urteil vom 03.08.2011 – XII ZR 205/09
Ein Einkaufszentrum kann wegen seiner hohen Besucherfrequenz oder anderen Annhemlichkeiten wie ausreichenden Parkplätzen ein attraktiver Praxisstandort sein. Je größer das Center, desto wahrscheinlicher ist, dass es von einem eigenen Centermanagement betreut wird. Das kostet natürlich Geld, das der Eigentümer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen will. So einfach geht das aber nicht, wie jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden hat. Diesen Beitrag weiterlesen »
Das erklärte Ziel von Kassen und Kassenärztlicher Vereinigung ist spätestens seit 2009 die Zurückdrängung der Heilmittelausgaben.
Offensichtlich haben die bisher umgesetzten Maßnahmen nicht gefruchtet, denn die Heilmittelausgaben sind in der jüngeren Vergangenheit eher gestiegen als gesunken (wie aus dem Heilmittelinformationssystem, kurz HIS, ersichtlich). Diesen Beitrag weiterlesen »
Immer wieder versuchen Krankenkassen, bei der nachträglichen Rechnungskontrolle physiotherapeutische Leistungserbringer zu Rückzahlungen zu zwingen. So auch aktuell die BARMER /GEK.
Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet
Groß waren die Ankündigungen der Familienministerin Kristina Schröder noch im März 2010. Arbeitnehmer sollten Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit bekommen. Die Idee war: Wer zwei Jahre lang nur halbtags arbeitet, um seine Angehörigen zu pflegen, sollte trotzdem 75 % seines Gehaltes weiterbeziehen. Nach der Pflegezeit sollte er bei ebenfalls 75 % seiner Bezüge solange wieder in Vollzeit arbeiten, bis er seinen Gehaltsvorschuss zurückgezahlt hat. Was daraus geworden ist, kann man in dem Gesetzentwurf nachlesen, der am 23.03.2011 ins Kabinett eingebracht wurde.
Seit heute ist es offiziell: Die Heilmittelausgaben sollen in Schleswig-Holstein in 2011 und 2012 um insgesamt ca. 12 % reduziert werden. Die kassenärztliche Vereinigung hat mit den Krankenkassen eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Danach wurde das „Budget“ für 2011 zunächst um € 2.000.000,- reduziert (ca. -1,32%). Mittelfristig wird eine schrittweise Annäherung an das durchschnittliche Ausgaben-Niveau der westlichen Bundesländer angestrebt. Da auch gleichzeitig verstärkt Frühförderung und Reha für ältere Menschen gefördert werden sollen, ist nach vorsichtigen Schätzungen von einer Absenkung von ca. 10% in 2011 und mehr im Folgejahr auszugehen.
VerwG Koblenz – Urteil vom 02.02.2011 – 2 K 729/10.KO
In der Bundesbeihilfeverordnung hat der Gesetzgeber Höchstbeträge festgeschrieben, bis zu denen Aufwendungen für Heil- und Hilfsmittel den Beihilfeberechtigten erstattet werden. Diese Höchstsätze haben zu einer faktischen Gebührenliste geführt. Obwohl Beihilfepatienten Privatpatienten sind, vereinbaren Leistungserbringer, die nicht nach der GOÄ/GOZ abrechnen, mit ihnen in der Regel keine eigenen Preise, sondern orientieren sich an den Höchstsätzen. Die privaten Krankenversicherungen nehmen diese faktische Preisliste dankend an und begrenzen ihrerseits die Erstattungsleistungen auf die beihilfefähigen Höchstsätze.
Durch ein Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz stehen die Beihilfesätze nunmehr auf dem Prüfstand. Es hat für Hilfsmittel entschieden, dass die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheitsfällen nicht generell auf einen durch die Bundesbeihilfeverordnung festgeschriebenen Höchstbetrag beschränkt werden darf.
Viele Verbände und Informationsportale haben in der jüngeren Vergangenheit Leistungserbringer aufgeschreckt, die Ansätze der Osteopathie in ihre Behandlung einfließen lassen.
Wenn Ärzte Therapeuten empfehlen
BGH – Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 111/08
Ärzte empfehlen häufig „ihre“ Therapeuten. In der Regel, weil sie die Qualitäten und die Patientenorientierung der Behandler schätzen. Manchmal auch aus anderen Gründen. Ob diese unkritische Art für Ärzte zukünftig noch möglich sein wird, ist sehr fraglich. Ärzte sind bereits standesrechtlich im Umfang ihrer Empfehlungen gegenüber Patienten nicht frei.
Das soll sich nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH weiter verschärfen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Arbeitgeber darf nicht pauschal den Einsatz am Nachmittag bestimmen
LAG Schleswig-Holstein – Urteil vom 15.12.2010 – 3 SaGa 14/10
Der Frauenanteil in den therapeutischen Heilhilfsberufen liegt seit Jahren bei rund 80 %. Der überwiegende Anteil der Beschäftigten arbeitet dabei in Teilzeit. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts, wann der konkrete Arbeitseinsatz zu erfolgen hat. In der Folge können betroffene Arbeitnehmerinnen die Kinderbetreuung mit der Arbeitszeit nicht immer in Einklang bringen.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat nunmehr in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Grundsätze zur Lage der Arbeitszeit von Teilzeitkräften konkretisiert. Die Rechte von Arbeitnehmern, die Kinder zu betreuen haben, wurden gestärkt.
oder: “die Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der Interessen beider Vertragsteile”
BAG – Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09
Bis zum 10. 6. 2010 galt: Wer klaut, betrügt oder unterschlägt, der fliegt. Und zwar unabhängig davon, um wie viel Geld es dabei geht. Ihren Ursprung hat diese klare Rechtsprechung bereits im Jahr 1958 erhalten: Seinerzeit ging es um eine Mark, die in der Kasse fehlte. Ein «wichtiger Kündigungsgrund», urteilte damals das Bundesarbeitsgericht (BAG). Prominent und jedem Arbeitsrechtler bekannt ist der so genannte «Bienenstich»-Fall aus dem Jahre 1984: Eine Buffetkraft soll heimlich ein Stück Kuchen gegessen haben. Seit dem galt das Null-Toleranz-Prinzip. Arbeitgeber konnten bei einem Diebstahl durch den Arbeitnehmer grundsätzlich fristlos kündigen. Dann kam die Supermarktkassiererin “Emmely”, die zwei Pfandbons im Wert von € 1,80 bei einer Kollegin gefunden und eingelöst haben soll.
BVerwG – Urteil vom 27.10.2010 – 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09
Für internetfähige Praxis-PCs müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Damit beendet das Bundesverwaltungsgericht die Diskussion zwischen den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten .
Fehler in den Abrechnungen von Leistungserbringern gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen können passieren. Fast alle Krankenkassen haben zwischenzeitlich eigene Regress- und Manipulationsstellen bzw. -abteilungen eingerichtet. Aktuell versendet die entsprechende Abteilung der BARMER Rückforderungsschreiben.
Ein Kinderlachen ist mit keinem Geld der Welt zu bezahlen – Windeln, Spielzeug und Kitagebühren dafür schon. Bis der Nachwuchs volljährig und flügge ist, müssen Eltern nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes in etwa so viel Geld aufwenden wie für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Da gilt es, die Finanzen so früh wie möglich zu optimieren. Verheiratete zukünftige Eltern fangen damit spätestens während der Schwangerschaft an: Mit einer Überprüfung ihrer Steuerklassenkombination.
Verlegung in anderes Krankenhaus löst neue Fallpauschale aus
BSG – Urteil vom 16. 12. 2008 – B 1 KR 10/08 R
Jedes Krankenhaus rechnet seine Fallpauschalen gesondert ab. Das gilt auch, wenn ein Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Verlegung medizinisch indiziert war.
Weitergabe von GKV-Patientendaten unzulässig
BSG – Urteil vom 10.12.08 – B 6 KA 37/07R
Die Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne ausdrückliche Regelung unzulässig.
Richtgrößenprüfungen in Hamburg
Hamburger Ärzte erhalten derzeit Post von der Gemeinsamen Prüfstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hamburg. In diesen Anschreiben geht es noch nicht um Regresse selbst, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Vorabprüfung. Diese Vorabprüfung und das gesamte Regressprüfungsverfahren sind gesetzlich geregelt und werden in Hamburg durch die Prüfvereinbarung ergänzt.
Internet und Impressumspflicht
Das Bundesjustizministeriums hat einen lesens- und beachtenswerten Leitfaden herausgegeben.
Bundesverfassungsgericht sieht keine Ungleichbehandlung gegenüber Gewerbetreibenden
BVerfG – Beschluss vom 15.01.2008 – 1 BvL 2/04
Die Einkünfte der freien Berufe bleien auch weiterhin gewerbesteuerfrei. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15.01.2008 noch einmal bestätigt. Allerdings bleibt es auch bei der Abfärberegelung.
Verschäfte Haftung für Zahnärzte gegenüber Privatpatienten
OLG Oldenburg – Urteil vom 27.02.2008 – 5 U 22/07
Nicht immer gelingt der Zahnersatz so, wie Arzt und Patient sich das vorgestellt haben. Für diese Fälle hat das OLG Oldenburg in einem Urteil vom 27.02.2008 (Az. 5 U 22/07) die Rechte des Patienten gestärkt. Ihnen steht alternativ zum Anspruch auf Erstattung von Nachbehandlungskosten auch ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars zu, soweit der Zahnersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers des Zahnarztes unbrauchbar ist.
Freistellungsanspruch für Beschäftigte
Bundestag verabschiedet Pflegezeitgesetz
Am 14.03.2008 hat der Deutsche Bundestag das Pflegeweiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Neben den damit verbundenen Folgen und neuen Perspektiven, die sich für Pflege und Heilmittelerbringer ergeben, sind Sie als Arbeitnehmer oder -geber auch selbst betroffen: Zusammen mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde das Pflegezeitgesetz verabschiedet, das am 01.07.2008 in Kraft treten wird.
Bei einem Pflegefall in der Familie haben Beschäftigte gegenüber ihren Arbeitgebern zwei unterschiedliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht: Zum einen den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Arbeitstagen (II.). Zum anderen können sie einen Anspruch auf Gewährung einer bis zu sechsmonatigen „Pflegezeit” (III.) haben.